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Rechtiches

September 10th, 2011

Wen kein Testament errichtet wurde, gilt im Erbrecht die gesetzliche Erbfolge aus dem Kreis der Verwandten des Erblassers. Die Erbberechtigten werden in so genannte Ordnungen unterteilt, wobei die Erben erster Ordnung dem verstorbenen am nächsten stehen.

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